Die Zusammensetzung des Beirats ist im Landesnaturschutz-gesetz genau festgelegt. Er besteht aus 16 Mitgliedern und 16 Stellvertreter*innen.
Vertretungsberechtigt sind die Naturschutzverbände LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt), NABU (Naturschutzbund Deutschland), BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), und SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald).
Ebenfalls vertretungsberechtigt sind Industrieverbände (Landwirtschaft, Waldbauern, Gartenbauern, Obst- und Gemüsebauern) sowie der Landessportbund und anerkannte Vereinigungen der Jäger, Fischer und Imker.
Über die personelle Besetzung der Sitze entscheidet der Rat der Stadt.